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Comunicati stampa
Comunicati stampa
Am 1. März 2010 tritt die revidierte Ausweisgesetzgebung in Kraft, welche den biometrischen Pass, auch Pass 10 oder E-Pass genannt, einführt. Die Ausstellung der heutigen Pässe 03 und 06 wird eingestellt. Diese behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein sofortiges Umsteigen auf das neueste Passmodell ist deshalb nicht notwendig.
An einem Medienanlass haben am Dienstag Vertreter von Bund und Kanton Zürich im neuen Passzentrum des Kantons Zürich die Geräte und Abläufe zur Erfassung von Gesichtsbild und Fingerabdrücken für den Pass 10 vorgestellt.
Bestellmöglichkeit und Preis
Um zu einem Pass 10 zu gelangen, stehen künftig je nach Wohnort verschiedene Wege offen:
- Ab dem 24. Februar 2010 kann der Antrag über das Internet auf www.schweizerpass.ch eingereicht werden. Dort werden in wenigen Minuten alle nötigen Angaben erfasst, und es kann ein Termin für die persönliche Vorsprache in einem der Passzentren vereinbart werden.
- Statt im Internet kann der Antrag ab 24. Februar 2010 aber auch beim zuständigen Passzentrum telefonisch eingereicht werden
- oder ab 1. März 2010 direkt bei der persönlichen Vorsprache im zuständigen Passzentrum.
Wo sich die kantonalen Passzentren befinden und welche dieser drei Möglichkeiten sie anbieten, erfährt man über www.schweizerpass.ch.
Der Pass 10 kostet 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Erwachsene noch 148 Franken und für Kinder 68 Franken (exklusive Portokosten).
Anträge für die Pässe 03 und 06 werden noch bis zum 15. Februar entgegengenommen. Der neue Pass 10 kann ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 ist ab dem 1. März 2010 in 39 Passzentren in der ganzen Schweiz möglich. Die Lieferfrist für einen Pass 10 beträgt ab dem Zeitpunkt, in dem die biometrischen Daten erfasst sind und der Antrag bewilligt ist, im Inland maximal 10 Arbeitstage, im Ausland 30 Arbeitstage.
Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellungen nicht möglich sein, ordentliche Pässe zu beantragen. Provisorische Pässe, so genannte Notpässe, können jedoch auch in dieser Übergangsphase ausgestellt werden. Sowohl der Notpass wie auch die Identitätskarte werden weiterhin ohne Chip ausgestellt. Je nach Wohnkanton kann die Identitätskarte noch für längstens zwei Jahre auf der Gemeinde beantragt werden. Danach wird der Ausstellungsprozess schweizweit an denjenigen des neuen Passes angeglichen.
Reise durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Weitere Informationen: www.schweizerpass.ch, Gratis-Hotline 0800 820 008
Informazioni supplementari:
Indirizzo per domande:
Eva Zwahlen, Mediendienst Bundesamt für Polizei, 031 323 13 10