Medienmitteilung, 12.07.2024

Nach vier Wochen intensiver Arbeit beendet der UNO-Menschenrechtsrat in Genf heute seine 56. Tagung. Er hat mehr als zwanzig Resolutionen verabschiedet. Der Schweiz brachte eine Resolution über die Förderung und Wahrung der Menschenrechte im Kontext friedlicher Demonstrationen ein, die im Konsens verabschiedet wurde. Ausserdem beteiligte sie sich an mehreren Verhandlungen zu thematischen und geografischen Kontexten.

Die 56. Tagung des UNO-Menschenrechtsrates (MRR) begann am 18. Juni 2024 mit der Präsentation des Jahresberichts des Hochkommissars für Menschenrechte, Volker Türk. Im Zentrum der Eröffnungsrede des Hochkommissars standen die aktuellen Konflikte und die dringende Notwendigkeit, «auf den Weg des Friedens zurückzukehren». Er erinnerte auch daran, dass ein starkes und wirksames System zum Schutz der Menschenrechte der Schlüssel zu einer effektiven multilateralen Zusammenarbeit und zum Aufbau einer besseren Zukunft für die Menschen und den Planeten ist. Im Zentrum der Erklärung der Schweiz zuhanden des Hochkommissars standen der Gesetzesentwurf in Gambia zur Aufhebung des Verbots der Genitalverstümmelung von Frauen, die Achtung der freien Meinungsäusserung und der Vereinigungsfreiheit in Georgien, die Minderheitenrechte in China sowie der Aufruf zu einem sofortigen Waffenstillstand, zur Freilassung der Geiseln und zur Aufstockung der humanitären Hilfe für Gaza.

Resolution der Schweiz im Konsens verabschiedet

Die Schweiz und Costa Rica setzen sich seit mehr als zehn Jahren für eine gemeinsame Initiative zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit friedlichen Demonstrationen ein. Die diesjährige Resolution konzentriert sich auf die Instrumente der Ordnungskräfte im Zusammenhang mit friedlichen Demonstrationen. Ziel ist es, die Behörden bei der besseren Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen in diesem Bereich zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf den reibungslosen Ablauf und die Erleichterung von Demonstrationen. Die Resolution wurde im Konsens verabschiedet – ein Erfolg auch für die Schweiz.

Die Schweiz beteiligte sich ausserdem an mehreren Verhandlungen über die Rechte von Frauen und Mädchen und über die Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere im Rahmen einer Resolution zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit den neuen Technologien. In mehreren Wortmeldungen brachte die Schweiz zudem ihre Besorgnis über die Infragestellung von Errungenschaften im Bereich der Frauenrechte zum Ausdruck. Darüber hinaus nahm die Schweiz an den Verhandlungen über einen Text zur Meinungsfreiheit und freien Meinungsäusserung teil, der die Problematik der Einhaltung dieser Rechte gegenüber Medienschaffenden thematisiert.

Verschiedene thematische und geografische Kontexte

Die Schweiz nahm am Dialog über die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern sowie Anwältinnen und Anwälten teil und erinnerte an die Bedeutung der Demokratie sowie an die Kontrollfunktion des Justizsystems. Sie beteiligte sich ebenfalls am Dialog mit der Sonderberichterstatterin zum Recht auf Gesundheit, deren Bericht sich mit der Risikominderung in der Drogenpolitik befasste.

Schliesslich wurden zahlreiche Berichte zu geografischen Kontexten vorgestellt. Die Schweiz äusserte sich insbesondere zur Menschenrechtslage in Afghanistan, Belarus, Sudan, Syrien, der Ukraine und Venezuela. In Bezug auf Myanmar zeigte sich die Schweiz sehr besorgt über die sich verschlechternde Lage im Bundesstaat Rakhine.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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