Medienmitteilung, 27.01.2023

Die Schweiz nimmt Kenntnis vom dritten Bericht des Untersuchungsausschusses der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW), der die Urheberschaft eines Chemiewaffeneinsatzes vom 07. April 2018 in Douma untersuchte. Die Schweiz verurteilt den Einsatz chemischer Waffen in aller Schärfe und fordert, dass alle Konfliktparteien in Syrien den Einsatz von Chemiewaffen unterlassen und die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts einhalten. Die Verantwortlichen von Völkerrechtsverbrechen in Syrien müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

In seinem dritten Bericht, der am 27. Januar 2023 veröffentlicht wurde, untersuchte der Untersuchungsausschuss der OPCW («Investigation and Identification Team», IIT) einen Chemiewaffeneinsatz in Douma, 10km nordöstlich von Damaskus. Der IIT kommt zum Schluss, dass berechtigte Gründe zur Annahme bestehen, dass es sich bei den Tätern um Personen handelt, die zum Zeitpunkt der Tat der Luftwaffe der Arabischen Republik Syrien angehörten. Der IIT hält fest, dass mindestens ein Helikopter der sogenannten Tiger Forces am Abend des 07. April 2018 zwei Chlorgaszylinder auf zwei Wohnhäuser im von Zivilisten bewohnten Gebiet Douma abgeworfen hat. Dabei wurden 43 Personen getötet und Dutzende weitere in Mitleidenschaft gezogen.

Die Schweiz, die bei der OPCW von Botschafter Heinz Walker vertreten wird, verurteilt den Einsatz chemischer Waffen in Syrien in aller Schärfe. Dieser ist allen Konfliktparteien jederzeit und unter allen Umständen untersagt. Die Schweiz fordert von allen Kriegsparteien in Syrien, das Völkerrecht und insbesondere das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Im Folge dieses Berichts fordert die Schweiz, dass die Verantwortlichen dieses Einsatzes zur Rechenschaft gezogen werden. Als aktuelles Mitglied setzt sich die Schweiz auch im Rahmen des Sicherheitsrates für die Einhaltung des Völkerrechts ein und engagiert sich für die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes, um das grassierende Klima der Straflosigkeit für schwerste Verbrechen einzudämmen und den Schutz der Zivilbevölkerung und anderer Kriegsopfer sicherzustellen.

Um zukünftige Übergriffe zu verhindern und solch schwere Verbrechen nicht ungeahndet zu lassen, ist die Ermittlung der Tatsachen von zentraler Bedeutung. Der Ausschuss der OPCW wird von vielen Mitgliedsländern politisch und finanziell unterstützt, darunter die Schweiz. Sie unterstützt auch weitere internationale Bemühungen, welche zum Ziel haben, derartige und andere Völkerrechtsverbrechen aller Parteien zu dokumentieren und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu gehören UNO-Mechanismen wie der «International, Impartial and Independent Mechanism for Syria» (IIIM) und Bemühungen syrischer NGOs.

Die Schweiz wird ihr humanitäres Engagement für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung in Syrien und den Nachbarländern, welche die Mehrheit der Flüchtlinge aufgenommen haben, weiterführen. Zudem wird sie auch weiterhin ihre guten Dienste anbieten, um einen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden in Syrien zu leisten. Dazu unterstützt sie insbesondere den UNO-Friedensprozess in Genf.


Weiterführende Informationen

Grundsätze und Ziele der Schweizer Abrüstungspolitik
Chemische Waffen
Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) (fr)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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