Medienmitteilung, 01.10.2021

Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 den kombinierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung von zwei verwandten Übereinkommen des Europarates gutgeheissen: dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. In den letzten Jahren wurden Verbesserungen zugunsten der Angehörigen nationaler Minderheiten und zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen erzielt. Das Engagement der Behörden muss aufrechterhalten werden.

Der Bund hat sein Engagement fortgesetzt und die Mittel zur Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften für den Zeitraum 2021–2024 weiter erhöht. Ein Schwerpunkt liegt auf dem schulischen Austausch und der Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache ausserhalb ihres traditionellen Verbreitungsgebiets. Der Bericht lässt ausserdem eine höhere Akzeptanz der fahrenden Lebensweise der Schweizer Jenischen und Sinti/Manouches erkennen. Die Bemühungen, das Bewusstsein für die Kultur und die Traditionen dieser Gemeinschaften zu schärfen, haben Früchte getragen. Der Bericht stellt auch fest, dass trotz der Bemühungen mehrerer Kantone, neue Plätze für die Fahrenden zu schaffen, weiterhin ein Mangel an solchen Plätzen besteht.

2019 ist zudem die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen in Kraft getreten, die eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Massnahmen zum Schutz der jüdischen Gemeinschaft und der Schweizer Jenischen und Sinti/Manouches ermöglicht. Schliesslich zeigt der Bericht auf, welche Massnahmen getroffen wurden, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die verschiedenen nationalen Minderheiten abzufedern.

Eine Expertendelegation des Europarates wird im Jahr 2022 die Schweiz besuchen und Vertreterinnen und Vertreter von Behörden unterschiedlicher Ebenen, der nationalen Minderheiten sowie der Regional- oder Minderheitensprache treffen, um ein besseres Verständnis für deren Situation zu gewinnen. Die Schweizer Behörden sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die Massnahmen zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens und der Sprachencharta vorzulegen. Die Schweiz hat zum ersten Mal einen kombinierten Bericht vorgelegt. Dadurch konnten Synergien zwischen den beiden Übereinkommen mit teilweise überlappenden Geltungsbereichen geschaffen werden und die Kantone, die in diesem Bereich weitgehend zuständig sind, mussten nur einmal zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Mitarbeit der Kantone
Der kombinierte Bericht wurde unter Mitwirkung der Kantone und nach Konsultation der Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen nationalen Minderheiten sowie der Regional- oder Minderheitensprachen erstellt. Er wurde auf Französisch, Deutsch und Italienisch verfasst und wird später auch ins Rätoromanische übersetzt.

Die Schweiz hat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheit 1998 ratifiziert. Als nationale Minderheiten anerkannt sind in der Schweiz die Angehörigen der nationalen Sprachminderheiten, d. h. auf nationaler Ebene die italienisch, rätoromanisch und französisch Sprechenden sowie auf regionaler Ebene die französisch Sprechenden im Kanton Bern und die deutsch Sprechenden in den Kantonen Freiburg und Wallis, die sesshaft und fahrend lebenden Schweizer Jenischen und Sinti/Manouches sowie die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz. Ziel des Rahmenübereinkommens ist der Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1997 von der Schweiz ratifiziert. Anlässlich der Ratifizierung der Sprachencharta hat die Schweiz die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch zu Regional- oder Minderheitensprachen erklärt und das Jenische und Jiddische als nicht territoriale Minderheitensprachen anerkannt. Seit Kurzem sind auch das in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis und Waadt geläufige Frankoprovenzalische sowie das Franc-Comtois im Kanton Jura als Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt. Die Charta ist ein Instrument zum Schutz und zur Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturerbes.


Weiterführende Informationen

Website der Direktion für Völkerrecht des EDA (DV) zum Rahmenübereinkommen
Website des Bundesamtes für Kultur des EDI (BAK) zur Sprachencharta


Kombinierter Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen(pdf, 2271kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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