Medienmitteilung, 13.03.2020

Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf hat heute seine 43. Session ausgesetzt, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Schweiz brachte während der dreiwöchigen Arbeiten des Rates ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte eine conditio sine qua non für Frieden und Sicherheit sowie für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind.

Die 43. Session des UNO-Menschenrechtsrates (MRR) wurde am 24. Februar 2020 mit dem traditionellen hochrangigen Segment eröffnet, an dem auch Bundesrat Ignazio Cassis als Vertreter des Sitzstaats teilnahm. An dem hochrangigen Segment nahmen unter anderem auch der UNO-Generalsekretär, Antonio Guterres, die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, der Präsident der UNO-Generalversammlung, Tijjani Muhammad-Bande, sowie rund 100 hohe Würdenträgerinnen und Würdenträger, darunter mehr als 50 Aussenministerinnen und Aussenminister, teil. Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, erinnerte an den zentralen Stellenwert der Menschenrechte in den Bemühungen der UNO um Frieden und nachhaltige Entwicklung. Er betonte, dass die UNO, insbesondere auch im Rahmen des internationalen Genf, die notwendigen Plattformen bietet, um aktuelle Herausforderungen wie Klimawandel und Digitalisierung sowie deren Auswirkungen auf die Menschenrechte gemeinsam anzugehen.

Die Schweiz setzte sich während der 43. Session vor allem für den Schutz der Meinungsäusserungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit ein. Zu diesem Zweck koordinierte sie zusammen mit Costa Rica eine gemeinsame Erklärung im Namen von 53 Staaten, die daran erinnert, dass friedliche Kundgebungen ein wesentlicher Bestandteil dieser Rechte sind. Unter keinen Umständen dürfen Behörden als Reaktion auf Kundgebungen zu Mitteln der Repression – einschliesslich unverhältnismässiger und mithin tödlicher Gewaltanwendung, willkürlicher Verhaftung, Folter und Verschwindenlassen – greifen. Die Schweiz würdigte ferner den wichtigen Beitrag der Menschenrechtsverteidigerinnen für Frieden und nachhaltige Entwicklung sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten. In diesem Zusammenhang forderte sie alle Staaten auf, ein sicheres Umfeld für Menschenrechtsverteidigerinnen zu schaffen.

Im Hinblick auf die Menschenrechtslage in einzelnen Ländern brachte die Schweiz ihre Besorgnis über die prekäre humanitäre Lage in Syrien, insbesondere im Nordosten (Aleppo und Idlib), in einer gemeinsamen Erklärung mit Österreich, Liechtenstein und Slowenien zum Ausdruck. Zudem führte sie ihr Engagement zur Bekämpfung der Straflosigkeit weiter, indem sie ihre Unterstützung für die Instrumente und Mechanismen des MRR bekräftigte und forderte, Fälle von übermässiger Gewalt bei Kundgebungen untersuchen zu lassen.
 
Die 43. Session wird ihre Arbeit zu einem späteren, noch offenen Zeitpunkt wiederaufnehmen. Bis dahin werden alle auslaufenden Mandate und Aktivitäten automatisch verlängert. Die formale Annahme erfolgt bei Wiederaufnahme der Session.


Weiterführende Informationen

Medienmitteilung vom 24. Februar 2020


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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