Medienmitteilung, 09.10.2020

Die Französischen Behörden haben Freitagnachmittag die Schweizer Behörden darüber informiert, dass die Schweizer Geisel in Mali tot ist. Sie wurde offenbar von Entführern der islamistischen Terrororganisation Jama'at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) vor rund einem Monat umgebracht.

«Mit grosser Betroffenheit habe ich vom Tod unserer Mitbürgerin erfahren», sagte Bundesrat Ignazio Cassis. «Ich verurteile diese grausame Tat und spreche den Angehörigen mein tief empfundenes Beileid aus.» 

Die genauen Umstände der Tötung der Schweizer Geisel sind derzeit noch unklar. Die Information über die Tötung haben die französischen Behörden von der kürzlich freigelassenen französischen Geisel erhalten. 

Schweiz fordert Übergabe der sterblichen Überreste
Die Schweizer Behörden unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) setzen alles daran, mehr über die Umstände der Tötung und über den Verbleib der sterblichen Überreste zu erfahren. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, die sterblichen Überreste der Schweizer Geisel zu erhalten. Dafür wird das EDA auch an die Transitionsregierung in Mali gelangen. 

Interdepartementale Taskforce im Einsatz
Zusammen mit den zuständigen malischen Behörden und mit Partnern haben die Schweizer Behörden in den vergangenen vier Jahren daran gearbeitet, dass die Schweizer Bürgerin freigelassen wird und zu ihrer Familie zurückkehren kann. Mitglieder des Bundesrates haben sich persönlich und wiederholt bei den zuständigen malischen Behörden für die Freilassung eingesetzt. Im Einsatz stand eine interdepartementale Taskforce unter der Leitung des EDA. Die Taskforce umfasste unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des EDA, des Bundesamts für Polizei (fedpol), des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) und der Bundesanwaltschaft. Auch standen die Behörden in ständigem Kontakt mit der Familie des Opfers.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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