Medienmitteilung, 07.10.2020

Am 7. Oktober 2020 hat der Menschenrechtsrat (MRR) in Genf seine 45. Session nach knapp vierwöchiger Arbeit beendet. In diesem Rahmen verabschiedete der MRR auch zwei Resolutionen, welche die Schweiz gemeinsam mit Partnerländern eingebracht hatte. Die erste Resolution fordert die Stärkung der Rolle des MRR bei der Prävention von Menschenrechtsverletzungen. Mit der zweiten Resolution wird das Mandat des Sonderberichterstatters im Bereich der Übergangsjustiz verlängert.

Trotz der COVID-19-Pandemie konnte der MRR die Kontinuität seiner Arbeit sicherstellen. Er passte seine Arbeitsweise an, um eine Kombination aus physischen und virtuellen Treffen zu ermöglichen. Damit ist es ihm gelungen, seine Handlungs- und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf die aktuellen Menschenrechtssituationen weltweit unter Beweis zu stellen.

Die Schweiz brachte erfolgreich zwei Resolutionen ein. In Zusammenarbeit mit Norwegen, Sierra Leone und Uruguay präsentierte die Schweiz eine Resolution zur Stärkung der Rolle des MRR bei der Prävention von Menschenrechtsverletzungen. Die Resolution fordert eine Aufstockung der Kapazitäten des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR), damit es den MRR bei Menschenrechtsverletzungen frühzeitig warnen kann. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Koordination zwischen dem MRR und den beiden anderen Pfeilern der UNO (Frieden/Sicherheit und Entwicklung).

Schweiz unterstützt Vergangenheitsarbeit
Mit der zweiten Resolution, welche die Schweiz gemeinsam mit Argentinien und Marokko eingereicht hat, wird das Mandat des Sonderberichterstatters für die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nichtwiederholung um weitere drei Jahre verlängert.

Die Schweiz bekräftigte damit ihre Überzeugung, dass die vier Dimensionen Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nichtwiederholung notwendig sind, um in Kontexten, die von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägt sind, Straflosigkeit zu bekämpfen und wiederholte Menschenrechtsverletzungen und zukünftige Krisen zu verhindern. In einer Erklärung zu diesem Thema forderte die Schweiz die Staaten zudem auf, Prozesse im Bereich der Übergangsjustiz gemäss international bewährten Verfahren und einschlägigen Standards in Zusammenarbeit mit Opfergruppen und der Zivilgesellschaft umzusetzen.

Schweiz unterstützt den Aufruf zum Dialog zwischen den Behörden und der politischen Opposition in Belarus
An dieser 45. Session wurde auf Initiative der EU eine Dringlichkeitsdebatte zur Menschenrechtssituation in Belarus abgehalten. Die Schweiz äusserte Besorgnis über die gewaltsame Unterdrückung friedlicher Demonstrationen im Nachgang zu den Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020. Sie unterstützte auch die von der EU unterbreitete Resolution. Darin werden die belarussischen Behörden unter anderem aufgefordert, der exzessiven Gewaltanwendung ein Ende zu setzen und einen Dialog mit der politischen Opposition und der Zivilgesellschaft aufzunehmen. Die Abhaltung der Dringlichkeitsdebatte zeigte einmal mehr, dass der MRR in der Lage ist, rasch auf eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in einem Land zu reagieren.

Schweiz setzt sich für eine Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen ein
Im Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation in weiteren Ländern setzte sich die Schweiz weiterhin für die Dokumentation und unabhängige Untersuchung aller mutmasslichen Völkerrechtsverletzungen ein, damit die Verantwortlichen künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Zu diesem Zweck unterstützte sie die Erneuerung der Mandate der Untersuchungskommission zu Venezuela und der Expertengruppe zum Jemen. Zudem äusserte sie sich im Rahmen der Präsentation von Berichten kürzlich eingerichteter Mechanismen, wie z. B. der Untersuchungskommission zur Menschenrechtsituation in Libyen und des unabhängigen Untersuchungsmechanismus für Myanmar. Darüber hinaus unterstützte die Schweiz zwei gemeinsame Erklärungen, welche die Besorgnis der Unterzeichnerstaaten über die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien und im Iran zum Ausdruck bringen. Diese Erklärungen widerspiegeln die von der Schweiz im bilateralen Austausch mit diesen Ländern vertretenen Positionen, insbesondere zur Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und zur Vollstreckung der Todesstrafe. 33 Staaten schlossen sich der Initiative Dänemarks zu Saudi-Arabien und 47 Staaten jener Deutschlands zum Iran an. 

Gemeinsam mit Partnerländern verteidigte die Schweiz die Universalität der Menschenrechte gegenüber Versuchen, den etablierten internationalen Rahmen infrage zu stellen, der die Ausübung der Menschenrechte für alle garantieren soll. Schliesslich rief die Schweiz im Vorfeld zahlreicher Wahlen in der ganzen Welt alle Staaten dazu auf, die Achtung der Menschenrechte ins Zentrum ihres Handelns zu stellen, um jede Form von Gewalt bei Wahlen zu verhindern.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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