Medienmitteilung, 31.01.2020

Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 31. Januar 2020 um Mitternacht entstehen für die Beziehung zwischen der Schweiz und dem UK kurzfristig keine Änderungen: Die bilateralen Verträge Schweiz–EU bleiben während einer verlängerbaren Übergangsperiode bis mindestens Ende 2020 auf das UK anwendbar. Diese Übergangsperiode kann die Schweiz nutzen, um im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie gemeinsam mit dem UK das zukünftige Verhältnis weiter zu gestalten.

Ein für London typischer roter Doppeldeckerbus fährt vorbei am Big Ben über die Westminster Bridge ins Abendrot.
Der Austritt des UK aus der EU hat vorerst keine Folgen für die Schweiz. Denn bis Ende 2020 läuft eine Übergangsfrist. © Bruno Viera/Unsplash

Die EU-Mitgliedschaft des UK endet am 31. Januar um Mitternacht (Schweizer Zeit). Zu jenem Zeitpunkt beginnt die im Austrittsabkommen zwischen dem UK und der EU festgelegte Übergangsperiode (bis am 31. Dezember 2020 und verlängerbar um bis zu einem Jahr oder zwei Jahren). Während dieser Zeitspanne bleibt das UK Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion. Ebenfalls werden Drittstaatenabkommen der EU wie die bilateralen Verträge Schweiz–EU während dieser Übergangsperiode weiterhin auf das UK anwendbar sein. Diese befristete Weitergeltung wurde durch einen Notenaustausch zwischen der EU (inklusive UK) und der Schweiz formell bestätigt. Mit Bezug auf das innerstaatliche Recht der Schweiz gilt entsprechend, dass der Begriff «EU-Mitgliedstaat» während der Übergangsperiode weiterhin auch das UK umfassen wird. 

Auch für die Schweiz als Drittstaat ist der Austritt des UK aus der EU von erheblicher Bedeutung. Sowohl das UK als auch die EU sind wichtige politische und wirtschaftliche Partner der Schweiz. Das Verhältnis zwischen der Schweiz und dem UK ist in rechtlicher Hinsicht massgeblich durch die bilateralen Verträge Schweiz–EU geregelt, die für das UK nach Ablauf der Übergangsperiode wegfallen werden.

Bereits im Oktober 2016 – wenige Monate nach der britischen Volksabstimmung über den Brexit am 23. Juni 2016 – beschloss der Bundesrat seine Mind the gap-Strategie mit dem Ziel, die geltenden gegenseitigen Rechte und Pflichten der beiden Länder bestmöglich sicherzustellen. Koordiniert durch eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter der Leitung des EDA, hat die Schweiz mit dem UK in der Folge fünf neue Abkommen in den Bereichen Handel, Strassenverkehr, Luftverkehr, Versicherungen sowie Rechte der Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen. Letzteres sichert die Rechte der schweizerischen und britischen Staatsangehörigen, die gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU (FZA) bis Ende der Übergangsperiode im jeweils anderen Land erworben werden.

Die neuen Abkommen werden per Ende der Übergangsperiode Anwendung finden. Die Übergangsperiode bietet zudem für die Schweiz ein zusätzliches Zeitfenster, um mit dem UK diese Ersatzlösungen für die wegfallenden bilateralen Verträge Schweiz–EU zu ergänzen oder weiterzuentwickeln.

Die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem UK sind bedeutend, entsprechend wichtig ist es, die rechtlichen Grundlagen über den Brexit hinaus zu sichern sowie wo möglich und sinnvoll auch auszubauen (Mind the gap-Plus). Das UK war 2018 mit einem Handelsvolumen von über 36 Mrd. CHF der sechstgrösste Handelspartner der Schweiz. Zudem war das UK 2017 das drittwichtigste Zielland für Schweizer Dienstleistungsexporte, während umgekehrt die Schweiz auf Rang 3 der britischen Direktinvestitionen lag. Rund 58‘600 Flüge verbinden jährlich die Schweiz und das UK. Rund 34‘500 Schweizer Staatsangehörige wohnen im UK und 43‘000 britische Staatsangehörige in der Schweiz.


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Beziehungen Schweiz–UK nach dem Brexit
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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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