Bern, Medienmitteilung, 25.02.2009

Mit Bundesratsbeschluss vom 12. Dezember 2008 war die Blockierung der Vermögenswerte des verstorbenen zairischen Präsidenten Mobutu und seines Umfelds (ca. 7,7 Mio. Franken) bis zum 28. Februar 2009 verlängert worden. Diese Verlängerung sollte es einerseits dem Anwalt der Demokratischen Republik Kongo (DRK) erlauben, in der Schweiz ein Verfahren zur gerichtlichen Sperrung der Vermögenswerte einzuleiten, und andererseits der zuständigen Gerichtsbehörde ermöglichen, über die Fortführung des Verfahrens zu entscheiden. Die DRK hat am 23. Januar 2009 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Da das Aktenstudium sehr aufwändig ist, hielt es der Bundesrat für notwendig, eine letzte Verlängerung der Blockierung um zwei Monate, bis zum 30. April 2009, anzuordnen.

Die Blockierung der Vermögenswerte Mobutus (ca. 7,7 Mio. Franken) geht auf das Jahr 1997 zurück, als die DRK der Schweiz ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen unterbreitet hatte. Das Bundesamt für Justiz sah sich im Dezember 2003 aber ge­zwungen, das Rechtshilfegesuch abzulehnen, worauf der Bundesrat eine Blockie­rung der Gelder gemäss Artikel 184 Absatz 3 BV anordnete. Diese Sperre, die 2006 und Ende 2008 verlängert wurde, wäre am 28. Februar 2009 abgelaufen. In der Zwischenzeit hatte der Bundesrat dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Auftrag erteilt, die Parteien bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung zu unterstützen.  

Die DRK reichte darauf am 23. Januar 2009 Strafanzeige bei der Bundesanwalt­schaft ein. Die Anzeige richtet sich gegen Mitglieder des Regimes des verstorbenen Mobutu sowie Angehörige seiner Familie, denen vorgeworfen wird, an einer kriminel­len Orga­nisation beteiligt gewesen zu sein. Sie fordert zudem die gerichtliche Sperrung der Vermögenswerte, die im Moment vom Bundesrat gemäss Artikel 184 Absatz 3 BV blockiert werden.  

Sollte die Bundesanwaltschaft entscheiden, ein Verfahren einzuleiten, könnte dies zu einer Verfügung über die Einziehung der Vermögenswerte führen. Eine weitere Verlängerung der Blockierung der Mobutu-Gelder bis zum 30. April 2009, wurde deshalb als notwendig beurteilt.


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