Bern, Medienmitteilung, 15.10.2009

Eine unzureichende Aufarbeitung der Vergangenheit kann dazu führen, dass Konflikte wieder aufflammen. Mit ihren weltweiten Engagements in diesem Bereich will die Schweiz dazu beitragen, dies zu verhindern. An der Jahreskonferenz der Politischen Abteilung IV Menschliche Sicherheit des EDA von heute in Bern wurde vor allem die Verantwortung des Staates aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navanethem Pillay, Richard Goldstone, Leiter der UNO-Mission in Gaza sowie weitere Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland nahmen an der von über 450 Personen besuchten öffentlichen Veranstaltung teil.

Wie können Staaten ihre Verantwortung wahrnehmen, damit nach einem Konflikt geschehenes Unrecht untersucht wird, Täter zur Rechenschaft gezogen, Opfer rehabilitiert und entschädigt werden und sich Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen?  Diese Fragen standen im Zentrum der Veranstaltung  von heute Donnerstag im Berner Stade de Suisse.

In ihrer Eröffnungsrede begrüsste Bundesrätin Micheline Calmy-Rey die zum Wissens- und Erfahrungsaustausch aus zahlreichen Ländern - Nepal, Kolumbien, Guatemala, Südafrika, Marokko, Ruanda und dem Balkan - angereisten Persönlichkeiten und gab einen Überblick über die Komplexität der Thematik. Zudem unterstrich sie die Bedeutung eines systematischen und kohärenten Kampfs gegen Straflosigkeit. Sie erwähnte, wie die Schweiz im multilateralen Rahmen - etwa in Form von Resolutionen im Uno-Menschenrechtsratsrat oder durch die Weiterentwicklung internationaler Normen und Standards -, aber auch auf bilateraler Ebene ihr Wissen zur Verfügung stellt, beispielsweise in Nepal, in Indonesien, in Kolumbien oder Guatemala.

Nach einer Diskussionsrunde ging Staatssekretär Michael Ambühl unter anderem auf die mangelhafte Anwendung bestehender Normen, insbesondere bei der Genozidprävention, beim Schutz der Zivilbevölkerung und im Kampf gegen Straflosigkeit ein. Und er unterstrich die Bedeutung der kürzlich von der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat verabschiedeten Resolution, in der sich der UNO-Generalsekretär verpflichtet, keinen Friedensvertrag zu akzeptieren, der Amnestien für Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder massive Menschenrechtsverletzungen vorsieht.

Die Workshops am Nachmittag waren den vier Joinet-Prinzipien  gewidmet. Diese 1997 von der Menschenrechtskommission verabschiedeten Prinzipien mit ihren vier Schlüsselbereichen zur Bekämpfung der Straflosigkeit – Recht auf Wahrheit, auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung sowie Garantie der Nichtwiederholung – gelten als Basis für die Vergangenheitsarbeit. 

In der Schlussdiskussion erörterten Geri Müller, Präsident der aussenpolitischen Kommission und Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission sowie die auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Journalistin Carole Vann und Botschafter Thomas Greminger, Chef der Politischen Abteilung IV, Möglichkeiten, wie die Schweiz sich im Bereich Vergangenheitsarbeit noch besser engagieren könnte.

  


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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