Medienmitteilung, 07.03.2018

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA ruft zu einer raschen und wirksamen Einhaltung der mit der Resolution 2401 des UNO-Sicherheitsrates geforderten Waffenruhe auf.

Angesichts der Intensivierung der Kampfhandlungen in Syrien und ihrer dramatischen Folgen für die Bevölkerung in Ost-Ghouta, in der Provinz Idlib und in Afrin ruft das EDA zu einer raschen und wirksamen Einhaltung der Waffenruhe auf, die mit der Resolution 2401 des UNO-Sicherheitsrates gefordert wird. Die Annahme der Resolution 2401 ist ein bedeutendes politisches Signal – die konkrete Umsetzung ihres Wortlauts im syrischen Konfliktgebiet ist unabdingbar. Die Schweiz fordert deshalb alle Konfliktparteien und alle in die Kampfhandlungen involvierten Staaten auf, sich unverzüglich und ernsthaft für eine Einhaltung der Resolution 2401 einzusetzen.

Die Zivilbevölkerung benötigt dringend humanitäre Hilfe. Ein sofortiger, dauerhafter und ungehinderter humanitärer Zugang ist unerlässlich, namentlich in den schwer zugänglichen belagerten Gebieten.

An einer Dringlichkeitssitzung des Menschenrechtsrates vom 2. März 2018 in Genf äusserte die Schweiz ihre tiefe Besorgnis über die Verschärfung des bewaffneten Konflikts in Syrien. Sie unterstützte den Beschluss, der die UNO-Untersuchungskommission für Syrien zur Aufnahme von Ermittlungen zu den aktuellen Ereignissen in Ost-Ghouta auffordert. Das EDA unternahm im Februar Demarchen gegenüber mehreren involvierten Staaten, um seine Besorgnis über die systematischen Verstösse gegen das Völkerrecht durch sämtliche Konfliktparteien zum Ausdruck zu bringen.

Das EDA unterstützt weiterhin den vom Sonderbeauftragten der UNO für Syrien geführten Friedensprozess. Ausserdem unterstützt das EDA zahlreiche lokale und internationale Initiativen zur Dokumentation der Völkerrechtsverletzungen, damit die Sachverhalte ermittelt werden können und die Opfer der seit März 2011 in Syrien begangenen Gräueltaten Gerechtigkeit erfahren. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz ihren finanziellen Beitrag an den internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlungen und der Verfolgung der in Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen (IIM) vor Kurzem auf 775’000 Franken für das Jahr 2018 erhöht.

Seit dem Beginn der Syrienkrise im Jahr 2011 hat die Schweiz 315 Millionen Franken für Syrien und die angrenzenden Staaten bereitgestellt, um einen Beitrag zur Linderung der humanitären Auswirkungen dieses bewaffneten Konflikts auf die Zivilbevölkerung zu leisten.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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