Medienmitteilung, 13.11.2018

Am 13. November 2018 fand in Thun das 65. Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) statt. Im Zentrum der Gespräche standen die Schutzmassnahmen der EU im Stahlbereich.

Der Gemischte Ausschuss, der dieses Jahr unter Schweizer Vorsitz tagte, bot Gelegenheit, die Bedeutung des Handels zwischen der Schweiz und der EU zu unterstreichen und offene Fragen anzusprechen. Beide Seiten bestätigten, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und ein zentrales Instrument zur Erleichterung des gegenseitigen Handels bildet.

Die Schweiz thematisierte erneut die EU-Massnahmen auf Stahl- und Aluminiumimporten. Sie hatte diese bereits an einem ausserordentlichen Treffen des gemischten Ausschusses am 17. September 2018 behandelt. Die Stahl- und Aluminiumindustrien in der Schweiz und in der EU sind wirtschaftlich stark integriert. Die Massnahmen behindern deshalb den freien Warenfluss zwischen der EU und der Schweiz und schaden damit der Schweizer Wirtschaft. Die Schweiz fordert, dass die Schutz- und Überwachungsmassnahmen der EU entweder nicht auf die Schweiz angewendet oder zumindest so ausgestaltet werden, dass sie das Freihandelsabkommen Schweiz–EU respektieren und den bilateralen Handel zwischen den beiden Parteien nicht einschränken.

Die EU hatte im Juni 2016 Überwachungsmassnahmen im Stahlbereich eingeführt, dies vor dem Hintergrund der weltweiten Stahlüberkapazitäten. Im Frühjahr 2018 führte die EU zusätzlich analoge Massnahmen auf Aluminiumimporten ein. Diese Überwachungsmassnahmen erfordern die Vorlage eines Überwachungsdokuments für den Import von bestimmten Stahl- und Aluminiumerzeugnissen aus Drittländern in die EU. Als Reaktion auf die Zusatzzölle der USA verhängte die EU am 19. Juli 2018 provisorische Schutzmassnahmen für 200 Tage auf Stahlimporten in Form von globalen Zollkontingenten.

Neben den Schutzmassnahmen informierten sich beide Seiten über ihre aktuelle Freihandelspolitik gegenüber Drittstaaten und tauschten sich über die Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf das Abkommen aus.

Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Stefan Flückiger, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge und Leiter der Aussenwirtschaftlichen Fachdienste im SECO. Die Delegation der EU wurde von Herrn Petros Sourmelis, Referatsleiter in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, geführt. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens ist für den Herbst 2019 turnusgemäss in Brüssel geplant.

Das 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abgeschlossene Freihandelsabkommen liberalisiert den Handel mit Industrieerzeugnissen und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Europäischen Kommission zusammengesetzte Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung. Die EU ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz und umgekehrt ist die Schweiz für die EU (nach den USA und China) die drittwichtigste Destination für Warenexporte.


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Stefan Flückiger, Leiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste SECO, Tel. +41 58 480 01 32


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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