Medienmitteilung, 07.12.2017

Die Schweiz ist der Auffassung, dass eine Lösung des Konflikts im Nahen Osten in Übereinstimmung mit der Resolution 478 des UNO-Sicherheitsrats insbesondere auf einer umfassenden verhandelten Regelung über den endgültigen Status von Jerusalem beruhen muss, die die Rechte und Forderungen aller interessierten Parteien wahrt.

Die Schweiz ist der Auffassung, dass die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt des Staates Israel durch die USA einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung erschwert. Die Schweiz hat zur Kenntnis genommen, dass der Status quo in Bezug auf die heiligen Stätten in Jerusalem gewahrt werden soll.

Die Schweiz betont, dass die einseitige Entscheidung der USA keinerlei Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts – namentlich der vierten Genfer Konvention von 1949 – und der Menschenrechte im Besetzten Palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ostjerusalem, hat.

Die Schweiz anerkennt die Staatshoheit Israels nur innerhalb der Grenzen von 1967 und engagiert sich für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt. Sie wird eine Änderung der Grenzen von 1967, einschliesslich Jerusalem, nicht anerkennen, es sei denn, diese ist das Ergebnis eines zwischen den Parteien ausgehandelten Abkommens. Diese Position wurde insbesondere in der Resolution 2334 des UNO-Sicherheitsrats bekräftigt.

Solange kein internationales Abkommen über den Status von Jerusalem vorliegt, behält die Schweiz ihre Botschaft in Tel Aviv.

Die Schweiz appelliert an alle Parteien, auf Gewalt und andere Handlungen zu verzichten, die die Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden beeinträchtigen könnten.

Die Schweiz hat ihre Position heute Morgen der amerikanischen Botschaft in Bern mitgeteilt.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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