Medienmitteilung, 09.11.2017

Im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat haben 111 UNO-Mitgliedstaaten Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage abgegeben. Sie betreffen insbesondere die Themenkreise Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung und Migration. Die Schweiz hat jetzt drei Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Die Schweizer Delegation sitzt im UNO-Menschenrechtsrat und nimmt an der Debatte teil.
Staatssekretärin Pascal Baeriswyl im UNO-Menschenrechtsrat. © EDA

Der Grossteil der Empfehlungen betrifft die Umwandlung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) in eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Ein verstärktes Engagement wurde empfohlen in den Bereichen Diskriminierung und Rassismus, Migration und Asyl sowie bei der Geschlechtergleichstellung und der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität. Ausserdem thematisiert wurden unter anderem die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht sowie Wirtschaft und Menschenrechte. In den nächsten 48 Stunden wird die Schweiz gegenüber dem Menschenrechtsrat erklären, welche der Empfehlungen sie annehmen, zurückweisen oder vorerst offen lassen will, um die betroffenen Bundesstellen und Kantone zu konsultieren. Danach hat die Schweiz drei Monate Zeit, um sich endgültig zu den offenen Empfehlungen zu äussern.

Die aktuelle, dritte Überprüfung der Schweiz fand in Form eines dreieinhalbstündigen interaktiven Dialogs vor dem UNO-Menschenrechtsrat in Genf statt. Staatssekretärin Pascale Baeriswyl, die die Schweizer Delegation leitete, betonte, dass die Menschenrechte ein Grundpfeiler unseres politischen Systems, unserer Rechtsordnung und unserer Tradition darstellen. Der UPR ist für die Schweiz mehr als eine Überprüfung: Er ist eine Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme und trägt gleichzeitig zur nationalen Menschenrechtsdebatte bei. Thema des interaktiven Dialogs war auch die Umsetzung der Empfehlungen, die die Schweiz 2012 im Rahmen der zweiten Überprüfung angenommen hatte.

Die innerstaatliche Umsetzung der Empfehlungen obliegt Bund und Kantonen, jeweils nach Massgabe ihrer Zuständigkeiten. Den Bericht für die dritte Überprüfung verfassten das Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und das Justiz- und Polizeidepartement EJPD gemeinsam – unter Einbezug aller anderen betroffenen Bundesstellen, der Kantone und Nicht-Regierungsorganisationen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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