Richtlinien betreffend der Kostenübernahme für DEZA-Kurse

Richtlinien betreffend der Kostenregelung für Mitarbeitende von Mandatsträgern der DEZA und schweizerischen EZA-Organisationen (NGOs):

  • Die Kurskosten werden von der DEZA übernommen.
  • Bei mehrtägigen Kursen ohne Übernachtung gehen die Kosten für die Tagespauschale (Infrastruktur, Verpflegung) zu Lasten der DEZA.
  • Bei mehrtägigen Kursen mit Übernachtung gehen die Kosten für die Seminarpauschale (Übernachtung, Infrastruktur, Verpflegung) zu Lasten der Teilnehmenden oder ihrer Entsendeorganisationen.
  • Die Reisespesen gehen zu Lasten der Teilnehmenden oder ihrer Entsendeorganisationen.
  • Kursnebenkosten wie Telefongespräche, Konsumationen ausserhalb der Seminarpauschale, Konsumation alkoholischer Getränke, Zusatzleistungen wie Wellness-Programm usw. werden von der DEZA nicht übernommen.
  • Allfällige Kosten im Zusammenhang mit Infrastruktur/Übernachtung/Verpflegung, die durch einen Rückzug der Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist entstehen, können in Rechnung gestellt werden.