Die Schweiz verstärkt die finanzielle Unterstützung für UNICEF und UNFPA

Bern, Medienmitteilung, 25.06.2014

Der Bundesrat verstärkt die finanzielle Unterstützung der Schweiz für das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2014 beschlossen, den allgemeinen Beitrag der Schweiz an UNICEF für die Jahre 2014, 2015 und 2016 von 20 auf 22 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen. Der Schweizer Beitrag an den UNFPA wird für dieselbe Periode von 14 auf 16 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Damit trägt der Bundesrat dem wichtigen Auftrag dieser Organisationen und dem Willen des Parlaments Rechnung, welches den Rahmenkredit für die internationale Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2013–2016 erhöhte.

Hauptaufgabe von UNICEF ist es, sich für den Schutz und die Entwicklung von Kindern einzusetzen. Die Programme und Aktivitäten des Hilfswerks haben zum Ziel, die Menschenrechte aller Kinder zu sichern, namentlich das Recht auf Leben, auf Entwicklung, auf Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung sowie auf die Teilhabe an Entscheidungen, die sie betreffen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den ärmsten, den am stärksten benachteiligten und ausgegrenzten Kindern.

Der UNO-Bevölkerungsfonds UNFPA setzt sich für einen universellen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit (einschliesslich Familienplanung), die Förderung reproduktiver Rechte und die Senkung der Müttersterblichkeit ein. Der UNFPA verfolgt in seiner Arbeit einen Menschenrechtsansatz und trägt insbesondere zur Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit und der Rechte der Frauen bei.

Die beiden UNO-Organisationen unterstützen die Länder bei der Formulierung und der effizienteren Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategien und Programme. UNICEF und UNFPA arbeiten bei der Erfüllung ihres Auftrags mit den anderen UNO-Organisationen, Regierungen, NGO und der Privatwirtschaft zusammen. Die Aufgabengebiete von UNICEF und des UNFPA entsprechen vollständig den Anliegen und Prioritäten der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, wie sie in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2013–2016 zum Ausdruck gebracht werden.

Gemäss seinem heutigen Beschluss gewährt der Bundesrat UNICEF einen jährlichen Beitrag von 22 Millionen Franken für die Jahre 2014 bis 2016. Für den UNO-Bevölkerungsfonds setzte der Bundesrat den Schweizer Jahresbeitrag für die Jahre 2014, 2015 und 2016 auf 16 Millionen Franken fest.

Diese beiden Organisationen gehören zu den dreizehn prioritären multilateralen Institutionen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz, die vom Parlament genehmigt wurde. Mit der Verabschiedung der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013–2016 hat das Parlament das Ziel bekräftigt, die Mittel für die schweizerische Entwicklungshilfe (APD) bis zum Jahr 2015 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen.

Durch die Beiträge an UNICEF und an den UNFPA trägt die Schweiz zur Bewältigung globaler Herausforderungen bei und verteidigt gleichzeitig wirtschaftliche und aussenpolitische Interessen, indem sie zur Verminderung von Ungleichheit, Armut und somit Konflikten beiträgt, die Auswirkungen auf die Schweiz haben können. Durch ihre Beiträge will die Schweiz zudem verstärkten Einfluss auf Politik und Strategien von UNICEF und des UNFPA nehmen. 


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