Auftrag der Ostzusammenarbeit

Die Ostzusammenarbeit ist integraler Bestandteil der Schweizer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik und beinhaltet die Ostzusammenarbeit («Transition») und den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Ihr Mandat basiert auf dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas («Ostgesetz»).

Eine Arbeiterin im Werk des Metallverarbeitungsunternehmens “Cromex d.o.o” in Prijedor, Bosnien und Herzegowina.
Ein wichtiges Themengebiet der Schweizer Ostzusammenarbeit ist die Berufsbildung. © Sulejman Omerbasic for SDC and UNDP

Am Anfang der Ostzusammenarbeit stand der Fall der Berliner Mauer im November 1989. Schon wenige Wochen später bewilligte der Bundesrat erste Kredite für humanitäre Hilfe in Mittel- und Osteuropa. Seit 1990 hat das Parlament mit verschiedenen Rahmenkrediten Mittel für den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel in Staaten der ehemaligen Sowjetunion und des Westbalkans bereitgestellt. Die Basis für dieses Engagement bildet das Ostgesetz, das am 1. Juni 2007 in Kraft trat und am 1. Juni 2017 revidiert wurde.

Die Schweiz unterstützt Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft bei der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der Förderung von umweltverträglichen sozialen Marktwirtschaften – in Zusammenarbeit mit anderen Staaten, der Europäischen Union, Entwicklungsbanken und UNO-Organisationen. In den Jahren 2021–2024 setzt die Schweiz insgesamt CHF 1,025 Milliarden für die Ostzusammenarbeit ein.

DEZA und SECO setzen den Rahmenkredit gemeinsam um, wobei das SECO einen Drittel, die DEZA zwei Drittel davon verantwortet. Kohärente Strategien und komplementäre Aktivitäten bestimmen das gemeinsame Engagement.