
Mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend sind oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichend finanzielle Mittel nachweisen können und umfassend krankenversichert sind.