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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Mai 2026

Ehemaliges Munitionslager Mitholz: Schadstoffuntersuchungen bestätigen Planungshypothese

Bern, 28.05.2026 — In den Auswurfbereichen des Explosionsereignisses ist die damalige Gelände­oberfläche teilweise stark mit Schadstoffen belastet. Aktuelle Untersuchungen bestätigen diese Planungshypothese. Für die aktuelle Weidenutzung der Böden sind keine Bewirtschaftungseinschränkungen notwendig. Grosse Schadstoff­mengen befinden sich im Schuttkegel vor der Anlage. Die komplexe Material­bewirtschaftung erfordert eine Optimierung der Projektplanung.

Beim Explosionsunglück 1947 wurden Munitionsrückstände und teilweise sehr stark schadstoffbelastete Trümmer und Explosionsschutt grossflächig aus dem ehemaligen Bahnstollen in den Talboden geschleudert. Später wurden die belasteten Boden­flächen durch Naturereignisse wie Hochwasser und Murgänge sowie durch Bau­mass­nah­men verfrachtet oder überlagert.

Um die Belastung der Flächen ausserhalb der Anlage festzustellen wurden seit 2022 umfangreiche technische Untersuchungen zu Geologie, Hydrogeologie und Schad­stoff­belastung durchgeführt. Dabei wurden zahl­reiche Bodenproben sowie Material­proben aus Baggerschlitzen und Sondier­bohrun­gen auf Munitionsvorkommen und Schadstoffe untersucht.

Die Auswertungen bestäti­gen die bisherigen Planungshypo­thesen zur Munitions- und Schadstoff­belastung in den Auswurfbereichen, wonach die Geländeoberfläche von 1947 teilweise stark belastet ist. Zusätzlich bestätigt sich, dass insbesondere südlich und südwestlich der ehemali­gen Munitionsanlage, die stark belasteten Boden­schichten durch Naturereig­nisse sowie durch den späteren Bau des Lawinen­schutzt­unnels teilweise mehrere Meter überschüttet wurden. Der mutmasslich stark kon­tami­nierte Sprengplatz mit rund 30 Sprengtrichtern aus dem Jahr 1948 wurde durch Murgänge und durch den Bau des Geschiebesammlers Stägebach mehrmals über­schüttet und ist heute mehrere Meter überdeckt. Für den ehemaligen Sprengplatz sind weitere Untersuchungen notwendig.

Schadstoffbelastung der Bodenflächen

Bei allen Arbeiten zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers müssen die wertvollen Böden der Weideflächen bestmöglich geschützt und erhalten werden. Abgetragener Boden (Humus) sollte grundsätzlich wieder vor Ort eingebaut werden, sofern die Schadstoffbelastung dies zulässt.

Die Weideflächen gemäss Räumzielkarte wurden systematisch auf Schadstoffe untersucht. In den gesamten Auswurfbereichen des Explosionsereignisses wird auf der damaligen Geländeoberfläche eine diffus verteilte Schadstoffbelastung festge­stellt. Aufgrund der Bodenbelas­tungen besteht jedoch nur bei den Schiessanlagen und Kugelfängen eine Sanier­ungs­pflicht, was bei derartigen Anlagen nicht ausser­gewöhnlich ist. Bei den weiteren Weideflächen gibt es keine Gefährdung für die aktuelle landwirtschaftliche Bewirt­schaf­tung mit Gras- und Weidewirtschaft. Für andere Bewirtschaftungsformen muss die Situation neu beurteilt werden.

Stärker belastetes Aushubmaterial muss behandelt werden

Das gesamte Aushubmaterial muss hinsichtlich Schadstoffbelastung beurteilt werden. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben darf nur unverschmutztes oder höchstens schwach verschmutztes Material für die Wiederauffüllung und für Terrainmodel­lierun­gen verwendet werden. Stärker belastetes Material muss soweit möglich behandelt und wieder eingebaut werden.

Grosse Mengen schadstoffbelastetes Material im Schuttkegel vor der Fluh

Die grössten Mengen an belastetem Material ausserhalb der Anlage befinden sich östlich der Nationalstrasse im Schuttkegel vor der Fluh zwischen Bruchgraben und Stägebach. Zur Freilegung des ehemaligen Bahnstollens für die Räumung müssen grosse Volumen des Schuttkegels ohnehin abgetragen werden. Die Untersuchungen ergaben, dass im Schuttkegel rund 350'000 m³ stark bis sehr stark belastetes Aushubmaterial vorhanden sind. Diese Menge entspricht grob geschätzt 50-60% des Schuttkegels und würde dreimal das Parlamentsgebäude in Bern füllen. Trotz der grossen Schadstoff­belastung wird mit den umfangreichen Untersuchungen keine Gefährdung der Schutzgüter Boden, Grundwasser und der Bäche im Bereich des ehemaligen Munitionslagers Mitholz festgestellt.

Kontinuierliche Optimierungen im Projekt

Die sichere und umweltgerechte Verarbeitung derart grosser und belasteter Volumen stellt besondere Anforderungen an den Materialbewirtschaftungsprozess (Aushub, Transport, Zwischenlagerung, Materialbehandlung und Wiedereinbau). Um die westliche Talseite nicht zu belasten, soll die Materialbewirtschaf­tung möglichst auf den bereits belasteten Flächen in den Auswurfbereichen des Explosionsunglücks konzentriert werden. Aus diesen Gründen werden für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials weitere Flächen innerhalb der Bahnschlaufe eingeplant. Mit diesen neuen Flächen wird das Sachplan Objektblatt als planungsrechtliche Grundlage, im Rahmen einer Revision angepasst. Diese Anpassung umfasst ebenfalls den Standort der Loge mit Infopavillon, die beim heutigen Restaurant Balmhorn errichtet werden soll. Zudem wird basierend auf der aktuellen Risikobeurteilung die Schutzgalerie Bahn beidseitig verkürzt.

Gestaffelter Aufbau der Infrastruktur

Die Verfahren im Materialbewirtschaftungsprozess sollen möglichst zeitnah erprobt werden. Dazu soll für die Triage der Munitionsrückstände aus dem Aushubmaterial eine Testanlage aufgebaut werden. Zusätzlich ist ein gestaffelter Aufbau der Kapazitäten für die Munitionsentsorgung geplant. Im Bereich Bruchmattli wird ein Sprengbunker für Sicherheitssprengungen von nicht transportsicherer Munition errichtet. Für die Testanlage und den Sprengbunker werden ab Sommer 2026 separate Plangenehmigungsverfahren gestartet. Die umweltgerechte Entsorgung der aktuell anfallenden Fundmunition wird mit der temporären Einrichtung einer mobilen Sprengkammer in der ehemaligen Munitionsanlage sichergestellt.

Start des Plangenehmigungsverfahrens für die Schutzmassnahmen Bahn im Dezember 2026

Gemäss aktueller Planung ist der Start des Plangenehmigungsverfahrens für die Schutzmassnahmen Bahn per Dezember 2026 vorgesehen. Das nächste Verfahren für die Schutzmassnahmen Strasse und Vorbereitung und Durchführung der Räu­mung wird voraussichtlich Anfang 2029 gestartet. Mit einer Staffelung dieser beiden Verfahren von rund zwei Jahren können die Bauabläufe für die Schutzbauten Bahn und Strasse besser entflochten werden. Trotz dieser und weiterer Optimierungen geht die Projektleitung davon aus, dass sich der Projekt-Endtermin ebenfalls um rund zwei Jahre von 2045 auf 2047 verschieben wird.