Dieser zweite Bericht berücksichtigt die Erfahrungen der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat und stärkt dessen Einsatz für das humanitäre Völkerrecht, namentlich durch die Resolution 2730 zum Schutz von humanitärem Personal, die der Rat auf Antrag der Schweiz am 24. Mai 2024 verabschiedet hat. Der Bericht analysiert die Entwicklungen bei der Umsetzung des HVR in der Schweiz, identifiziert neue Herausforderungen, namentlich im digitalen Bereich, und schlägt pragmatische Lösungsansätze vor. Er zeigt die jüngsten Entwicklungen im Bereich des HVR auf (Gesetzesänderungen, neue nationale Praktiken und Strategien) und befasst sich ausserdem mit aktuellen Themen wie den humanitären Ausnahmen und den neuen Technologien. Der freiwillige Bericht soll auch andere Staaten ermutigen, solche Berichte zu erstellen.
Angesichts der Zunahme der bewaffneten Konflikte, namentlich der Krieg in der Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten, hat die Einhaltung und Umsetzung des HVR Priorität. Der freiwillige Bericht beurteilt die Praktiken und die grössten Herausforderungen. Er fördert den zwischenstaatlichen Austausch über bewährte Praktiken und Massnahmen zur besseren Einhaltung des HVR.
An der 33. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds in Genf im Jahr 2019 wurde die innerstaatliche Umsetzung des HVR als Priorität festgelegt. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Schweiz als eines der ersten Länder ihren ersten freiwilligen Bericht. Da die Einhaltung des HVR heute die grösste Herausforderung darstellt, ist es umso wichtiger, dass diese Regeln verbreitet und umgesetzt werden. Um Verletzungen des HVR zu verhindern, muss eine Kultur der strikten Einhaltung dieser Regeln geschaffen werden, lange bevor ein Konflikt ausbricht. Der zweite freiwillige Bericht der Schweiz folgt dieser Logik. Denn die Achtung des HVR hängt von den Massnahmen und der Rechenschaftslegung der einzelnen Staaten ab.
Ein Schlüsseljahr für das humanitäre Völkerrecht
Das Jahr 2024 markiert den 75. Jahrestag der Genfer Konventionen vom 12. August 1949. Während dieses Jubiläumsjahres hat die Schweiz immer wieder daran erinnert, dass die Genfer Konventionen weiterhin Millionen von Leben retten und dass ihre Einhaltung im Interesse aller liegt. Denn das HVR ebnet den Weg für eine Rückkehr zum Frieden. Die zahlreichen Verletzungen der völkerrechtlichen Regeln bedeuten nicht, dass diese unzureichend sind. Vielmehr sind sie Ausdruck menschlichen Versagens, die Regeln auch tatsächlich umzusetzen.
Dieses Jahr findet in Genf die 34. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz statt. Sie bietet allen Staaten die Gelegenheit, ihr Engagement für das HVR mit konkreten Massnahmen zu erneuern. Die Schweiz wird u. a. mit Italien, der Ukraine, Burkina Faso, Uruguay und dem Vereinigten Königreich ein Side-Event zur Förderung der freiwilligen Berichterstattung veranstalten. Ihr zweiter freiwilliger Bericht wird als Diskussionsgrundlage für konkrete Massnahmen in spezifischen Bereichen dienen: Waffenrecht, Schutz des Emblems des Roten Kreuzes, Kulturgüter, Fragen der Strafverfolgung oder private Militär- und Sicherheitsunternehmen.
Das HVR wird auch im Mittelpunkt der Konferenz der Hohen Vertragsparteien der vierten Genfer Konvention stehen: Die UNO-Generalversammlung hat die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen mit der Organisation dieser Konferenz beauftragt. Diese wird sich mit der Umsetzung der vierten Genfer Konvention (Schutz der Zivilbevölkerung) im Besetzten Palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalems, befassen. Die Schweiz wurde bereits 1999, 2001 und 2014 mit der Organisation dieser Konferenz beauftragt.
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