COVID-19: Regeln für die Einreise in die Schweiz

Stellungnahme, 20.12.2021

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Medienmitteilung BAG

Grenzsanitarische Einreisebedingungen: Ausführliche Informationen bezüglich den grenzsanitarischen Einreisebedingungen für die Schweiz entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt (DOCX, 1 Seite, 554.0 kB, mehrsprachig: Deutsch, Französisch, Englisch).

Einreiseformular
Jede Person, die in die Schweiz einreist, muss ein ausgefülltes Einreiseformular vorlegen. Es ist daher wichtig, das elektronische Einreiseformular frühestens 48 Stunden vor der Reise auf einem Computer oder Smartphone auszufüllen, um einen QR-Code per E-Mail zu erhalten. Dieser Code muss bei der Ankunft in der Schweiz zur Kontrolle bereitgehalten werden. Die Grenzkontrollbehörde kann eine Geldstrafe verhängen, wenn das Einreiseformular nicht ausgefüllt wurde oder wenn die Angaben falsch sind.

Testpflicht
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorhanden sein. Alle Personen müssen nachweisen, dass sie sich innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise in die Schweiz (Zeitpunkt der Probeentnahme) mit einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR Test Covid-19) haben testen lassen und das Ergebnis des Tests negativ ausgefallen ist. Wir bitten Sie, die Reise- und Umsteigezeiten sowie die Zeitverschiebung zu berücksichtigen.

Kinder unter 16 Jahren brauchen kein negatives Testresultat, sie sind von der Testpflicht ausgenommen.

Beachten Sie: Bei der Einreise aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante gilt die Testpflicht beim Boarding bereits für Personen ab 6 Jahren.

Ungeimpfte Personen
Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Die Einreisenden bezahlen die Tests selber.

Für Einreisende, die vor dem 7. Tag wieder ausreisen (und 6 Nächte bleiben), ist ein weiterer PCR-Test nicht obligatorisch, aber empfohlen.

Das Testergebnis sowie die Einreiseformular-Nummer oder eine Kopie der Kontaktkarte sind dem Kanton innerhalb von 2 Tagen zu melden. Kontakte der kantonalen Behörden.

Grafik zu den Einreiseregeln (PDF, 1 Seite, 112.5 kB, Deutsch)

Travelcheck: Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen: Travelcheck.

BAG: Die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) enthält viele weitere Details, die Ihnen gewiss hilfreich sind, insbesondere die Liste der Risikoländer und –gebiete.

Die Schweizerische Botschaft in den Philippinen übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.