UNO-Sicherheitsrat: Humanitäre Hilfe soll trotz UNO-Sanktionen Bedürftige erreichen

Medienmitteilung, 06.12.2024

Humanitäre Hilfe findet oftmals in Kontexten statt, die von UNO-Sanktionen betroffen sind. Der UNO-Sicherheitsrat hat am 6. Dezember 2024 eine Resolution einstimmig verabschiedet, die humanitäre Ausnahmeregeln für alle finanziellen Sanktionen der UNO festhält. Die Resolution unterstreicht den langjährigen Einsatz der Schweiz zur Reduktion von negativen Auswirkungen von Sanktionen auf die Zivilbevölkerung und die humanitäre Arbeit. Sie schützt die Zivilbevölkerung – eine Priorität des Bundesrats für die Schweizer Ratsmitgliedschaft 2023-2024. Die Schweiz hat gemeinsam mit den USA die Resolution im Sicherheitsrat zur Abstimmung gebracht.

Der UNO-Sicherheitsrat hat am 6. Dezember 2024 einstimmig eine Resolution verabschiedet, welche auch künftig humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in allen Gebieten, in denen der UNO-Sicherheitsrat finanzielle Sanktionen ausgesprochen hat, vereinfachen soll. Konkret hat der Sicherheitsrat die dauerhafte Anwendung der humanitären Ausnahme auch für das IS und Al-Qaida Sanktionsregime beschlossen. Gleichzeitig bezieht sich die heute verabschiedete Resolution des Sicherheitsrats auf Kontrollmechanismen, um die korrekte Anwendung dieser Ausnahmeregelungen zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

Sanktionen sollen humanitäre Hilfe nicht behindern


Sanktionen tragen zur internationalen Sicherheit und zum Frieden bei. Die gezielten Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats richten sich niemals gegen humanitäre Akteure und Aktivitäten. Dennoch können sich für humanitäre Akteure Schwierigkeiten ergeben, namentlich in Gebieten, in welchen sanktionierte Personen oder Organisationen tätig sind. Mit deutlich formulierten, umfassenden Ausnahmebestimmungen soll hier rechtliche Klarheit geschaffen werden. Dies vereinfacht die Erbringung von neutraler, unabhängiger und unparteiischer humanitärer Hilfe, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet ist. Solche Hilfe ist durch das humanitäre Völkerrecht geschützt, um notleidenden Menschen zu helfen. Alle Staaten und Konfliktparteien sind verpflichtet, einen schnellen, sicheren und ungehinderten Zugang von humanitärer Hilfe zu gewährleisten und zu erleichtern.

Humanitäre Ausnahmen gibt es bereits seit langem, allerdings mangelte es teils an Einheitlichkeit und Klarheit. Im Dezember 2022 hatte der UNO-Sicherheitsrat in seiner Resolution 2664 beschlossen, umfassendere humanitäre Ausnahmen für Sanktionsregimes einzuführen, diese aber hinsichtlich der Kontexte, in denen IS, Al-Qaida oder ihnen zugewandte Gruppen aktiv sind, vorerst zeitlich zu begrenzen. Nach einer zweijährigen Probephase soll diese mit den nötigen Kontrollmechanismen dauerhaft verlängert werden. Damit wird die humanitäre Hilfe nun durch einen klaren rechtlichen Rahmen und überall gewährleistet. Die Handlungsfähigkeit humanitärer Organisationen kann somit auch in Regionen erleichtert werden, welche in den Anwendungsbereich des Sanktionsregimes gegen Al-Qaida und den IS fallen.

Die Schweiz war gemeinsam mit den USA federführend für diese Verlängerung, da aus ihrer Sicht humanitäre Ausnahmen zugunsten der Zivilbevölkerung überall auf der Welt zentral sind. Schätzungen zufolge betrifft diese Ausnahmeregelung über 100 Millionen Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.

Langjähriger Schweizer Einsatz

Die Schweiz setzt sich seit vielen Jahren auf der Basis ihrer humanitären Tradition und zur Bekräftigung des humanitären Völkerrechts dafür ein, dass Sanktionen nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit erlassen werden und möglichst keine negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung und die humanitäre Hilfe haben. So unterstützt sie die Forschung und die Sensibilisierung für diese Thematik, namentlich im Rahmen des «Program on international law and armed conflict» (PILAC) der juristischen Fakultät der Harvard Universität und des Norwegian Refugee Council (NRC). Beide Organisationen engagieren sich seit Jahren für humanitäre Ausnahmen. Die nun verabschiedete Resolution ist diesbezüglich ein weiterer wichtiger Meilenstein und setzt ein starkes politisches Signal.


Resolution des UNO-Sicherheitsrats, 06.12.2024 (fr)(pdf, 153kb)


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten