Tätigkeitsbericht 2018 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

14.08.2019

Die für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zuständige Behörde hat ihren dritten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Er betrifft den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018. Die Behörde behandelte 479 Meldungen von privaten Sicherheitsdienstleistern. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 14. August 2019 vom Bericht Kenntnis.