Bundesrat verabschiedet Änderung der Gaststaatverordnung

Medienmitteilung, 15.08.2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatverordnung, V-GSG) verabschiedet. Die Änderung ist weitgehend technischer Natur.

Die am 7. Dezember 2007 verabschiedete Gaststaatverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge. Mit der aktuellen Änderung werden technische Anpassungen vorgenommen, um eine effiziente Gestaltung der Gaststaatpolitik zu fördern.

Der Bundesrat ist zuständig, institutionellen Begünstigten im Sinne des Gaststaatgesetzes Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen zu gewähren, was grundsätzlich mit der Verhandlung eines Abkommens erfolgt. Um dem Erfordernis der Praxis gerecht zu werden, besteht neu die Möglichkeit, dass der Bundesrat ausnahmsweise auch durch einseitigen Entscheid den institutionellen Begünstigen Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen gewähren kann.

Ergänzend ist eine technische Anpassung erfolgt, welche es dem Bundesrat in Absprache mit der betroffenen institutionellen Begünstigten ermöglicht, in begründeten Fällen nicht sämtliche, sondern nur gewisse Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen zu erteilen. Dadurch wird in formeller Hinsicht die in der Praxis erforderliche Flexibilität gesetzlich verankert.


Verordnung (pdf) (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht wird)(pdf, 353kb)


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