Abschluss der Verhandlungen über eine Quecksilberkonvention in Genf

Genf, Medienmitteilung, 09.01.2013

Vom 13. bis zum 18. Januar 2013 findet in Genf die letzte von fünf Verhandlungs-runden über eine Quecksilberkonvention statt. Sie dürfte in eine Übereinkunft über die Verringerung des Ausstosses von Quecksilber in die Luft, die Gewässer und die Böden münden. Die Schweiz hat sich massgeblich zugunsten dieser neuen Konvention engagiert. In den Verhandlungen wird sie sich für eine wirksame und umfassende Regelung einsetzen, welche sowohl die Gewinnung und den Einsatz von Quecksilber als auch die Behandlung quecksilberhaltiger Abfälle abdeckt. Der Bundesrat hat das Mandat für die Delegation am 9. Januar genehmigt.

Quecksilber ist das einzige Metall, das bei Raumtemperatur flüssig ist. Es ist sehr flüchtig und für Mensch und Tier hochgiftig. Ein tragisches Beispiel für die verheerenden Folgen des Schwermetalls auf die menschliche Gesundheit sind die Vergiftungen zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner der japanischen Stadt Minamata ab den 1930er-Jahren (siehe Faktenblatt). Heute gelangen durch menschliche Tätigkeiten jährlich knapp 2000 Tonnen Quecksilber in die Atmosphäre. Die Hauptquellen des Quecksilberausstosses sind der Goldkleinbergbau sowie Stein- und Braunkohlekraftwerke (siehe Faktenblatt). Das Schwermetall Quecksilber ist persistent (d. h. nicht abbaubar) und verbreitet sich via Luft und Wasser über weite Strecken. Quecksilberbelastungen werden heute nicht nur an kontaminierten Standorten, sondern oft weit entfernt von der ursprünglichen Freisetzungsquelle nachgewiesen.

Als Antwort auf eine Initiative der Schweiz (siehe Faktenblatt) beschloss die Staatengemeinschaft 2009, im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ein internationales Übereinkommen zur Verringerung der Freisetzung von Quecksilber auszuarbeiten. Die fünfte und letzte Verhandlungsrunde zu dieser Übereinkunft findet vom 13. bis zum 18. Januar 2013 in Genf statt. Zum Abschluss dieser Runde soll die neue Konvention von den teilnehmenden 147 Staaten verabschiedet werden.

Quecksilberausstoss weltweit reduzieren

Der Konventionsentwurf deckt insbesondere folgende Aspekte ab:

  • Beschaffung von und Handel mit Quecksilber;
  • Verwendung von Quecksilber in Produkten und industriellen Verfahren;
  • Massnahmen zur Verringerung der Quecksilberemissionen aus dem Goldkleinbergbau;
  • Massnahmen zur Verringerung der Emissionen aus thermischen Kraftwerken und Metallurgieanlagen;
  • Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen sowie Behandlung von belasteten Standorten;
  • finanzielle und technische Unterstützung bei der Umsetzung der Konvention;
  • Beilegung von Streitigkeiten (siehe Internet-Link zur aktuellen Fassung des Entwurfs).

Die Arbeiten in Bezug auf den Goldkleinbergbau (siehe Faktenblatt) und das Abfallmanagement stehen kurz vor dem Abschluss. In den anderen Bereichen gilt es, auf der Grundlage der vorliegenden Optionen eine Lösung auszuarbeiten.

Positionen der Schweizer Delegation

Entsprechend dem am 9. Januar 2013 vom Bundesrat erteilten Mandat wird sich die Schweizer Delegation unter der Leitung von Franz Perrez, Leiter der Abteilung Internationales des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), dafür einsetzen, dass die neue Konvention zu einer effektiven Verringerung der Quecksilberemissionen über die gesamte Lebensdauer des Schwermetalls hinweg führt. Die Delegation wird sich namentlich für ein Verbot neuer Minen sowie für die Schliessung bestehender Minen einsetzen. Sie wird ferner darauf hinarbeiten, dass die künftige Regelung die Verwendung von Quecksilber in Produkten und industriellen Verfahren verbietet. Ausnahmen sollen nur dort möglich sein, wo keine Alternativen zur Verfügung stehen. Und schliesslich wird sich die Schweizer Delegation für einen wirksamen und effizienten Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung der Konvention engagieren.

Orientierung der Medien am 13. Januar 2013

Um den Medien Gelegenheit zu geben, sich über die künftige Konvention und die verschiedenen Verhandlungsthemen zu informieren, organisieren das Umweltprogramm der Vereinigten Nationen und das Bundesamt für Umwelt am Sonntag den 13. Januar 2013 um 14 Uhr einen Point de Presse mit Achim Steiner, Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinen Nationen und Franz Perrez, Leiter der Schweizer Delegation. Der Anlass wird im Centre International de Conférences Genève (CICG) durchgeführt. Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich bei Elisabeth Maret, Infobeauftragte des BAFU, anzumelden (Tel. 077 483 51 74, E-Mail: elisabeth.maret@bafu.admin.ch)


Weiterführende Informationen

Quecksilberkonvention (aktueller Entwurf) und weitere vorbereitende Dokumente zur fünften Verhandlungsrunde (englisch/französisch):,BAFU: Gesetzliche Grundlagen,Projekte der DEZA


Adresse für Rückfragen:

Franz Perrez, Leiter der Schweizer Delegation, Chef der Abteilung Internationales, BAFU, 031 322 93 23 und 079 251 90 15
Sektion Medien BAFU, Telefon: 031 322 90 00


Herausgeber:

Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten