Teilrevision des Gaststaatgesetzes: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Medienmitteilung, 31.03.2021

Der Bundesrat eröffnet am 31.03.2021 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gaststaatgesetzes. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) günstige Bedingungen für die Ausübung seines internationalen Mandats erhält. Diese Änderung geht auf eine Anfrage des IKRK zurück und soll seiner besonderen Situation in Bezug auf die berufliche Vorsorge Rechnung tragen.

Am 31. März 2021 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG). Das Gesetz muss aufgrund von Änderung in der Personalstruktur und im Personalmanagements des IKRK angepasst werden.

Der in die Vernehmlassung geschickte Revisionsentwurf sieht spezifische, der Situation und den Bedürfnissen des IKRK angepasste Regelungen für die berufliche Vorsorge vor. Diese Ausnahmeregelung erlaubt es, Angestellte des IKRK, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen. Die wichtige Bedeutung des IKRK und seine besondere Beziehung zur Schweiz rechtfertigen diese Sonderregelung. Das IKRK ist der wichtigste Partner des Bundes im humanitären Bereich und spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und bei der Umsetzung der Genfer Konventionen.

Die Vorlage steht im Einklang mit der vom Bundesrat verfolgten Gaststaatpolitik der Schweiz. Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen. Die Gaststaatpolitik stärkt die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und erlaubt es ihr, internationalen Akteuren optimale Niederlassungs- und Arbeitsbedingungen zu gewähren. Das Gaststaatgesetz ist ein Instrument dieser Politik.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Juli 2021.


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