Bericht des Bundesrates über die internationale Zusammenarbeit mit NGO

Medienmitteilung, 29.01.2020

Die Voraussetzungen für eine wirksame Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Bereich der internationalen Zusammenarbeit sind gut: Diesen Schluss zieht der Bundesrat in seinem Bericht über die Zusammenarbeit mit NGO in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit, den er an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 verabschiedet hat. Laut dem Bericht, den der Bundesrat in Erfüllung zweier parlamentarischer Vorstösse verfasst hat, erlauben die bestehenden Steuerungs- und Kontrollinstrumente des EDA eine sorgfältige Auswahl der NGO. Sie stellen eine wirkungsvolle Kooperation sicher und ermöglichen einen professionellen Umgang mit Risiken. Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit NGO in politisch stark polarisierten Kontexten wie dem Nahostkonflikt fliessen in die Weiterentwicklung des Instrumentariums ein.

Bei der Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit arbeitet die Schweiz in vielen Bereichen mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) zusammen. Sie sind mit ihrer Erfahrung, ihren Kenntnissen des lokalen Umfelds und ihrem Innovationspotential wichtige Partner, um die aussenpolitischen Ziele zu erreichen. Von der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung über die humanitäre Hilfe bis hin zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit – überall trägt die Zusammenarbeit mit NGO zu fruchtbaren Resultaten bei.

In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Kooperation mit NGO ausreichend sind und derzeit kein Anpassungsbedarf besteht. Relevant für die Zusammenarbeit mit den NGO sind:
• das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe,
• das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und
• das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte.

Die bestehenden Gesetze gewähren dem Bundesrat und der Bundesverwaltung auch die erforderliche Flexibilität bei der Wahl der geeigneten Vertragspartner für die internationale Zusammenarbeit.

Die Steuerungs- und Kontrollinstrumente des EDA für die Zusammenarbeit mit NGO werden laufend überprüft und weiterentwickelt. Sie erlauben es, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Wichtige Elemente dieses Instrumentariums sind die Antidiskriminierungsklausel, die 2017 in allen Verträgen mit externen Partnern eingeführt wurde, sowie der Verhaltenskodex zur Verstärkung der Prävention von sexueller Belästigung oder Missbrauch bei Partnerorganisationen. Dieser Kodex wurde 2018 aktualisiert. Ausserdem wird systematisch überprüft, ob auf Seiten des Partners politisch exponierte Personen involviert sind. Ein Nullrisiko gibt es jedoch gerade in politisch stark polarisierten Kontexten, in denen die internationale Zusammenarbeit tätig ist, nicht.

Nahostkontext: Korrekturmassnahmen ergriffen

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit israelischen und palästinensischen NGO verdeutlicht dies. Am Beispiel des «Sekretariats für Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht» mit Sitz in Ramallah zeigt der Bericht, dass sich die Steuerungs- und Kontrollmechanismen des EDA auch im Nahostkontext grundsätzlich bewährt haben. Dieses Sekretariat, das von mehreren Geberländern gemeinsam finanziert wurde, unterstützte zwei Dutzend NGO, die sich für Menschenrechte und das Humanitäre Völkerrecht einsetzen. Die Schweiz ergriff gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden wirkungsvolle Massnahmen, um die vertragskonforme Umsetzung der Projekte sicherzustellen und die Managementstrukturen des Sekretariats zu verbessern. Zudem wurde die Zusammenarbeit mit einer NGO eingestellt, die sich zu wenig deutlich von Gewalt distanzierte. Der Bericht macht dabei deutlich, wie die Erkenntnisse aus diesem anspruchsvollen Nahost-Engagement dazu beitrugen, die Kontrollinstrumente im EDA allgemein weiter zu verbessern.

Die Resultate, welche in Zusammenarbeit mit NGO in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet erreicht wurden, sind insgesamt zufriedenstellend. Das EDA erarbeitet aktuell eine neue Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika (MENA) für die Jahre 2021 bis 2024, welche Israel und das Besetzte Palästinensische Gebiet umfassen und zusätzliche thematische Prioritäten festlegen wird. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit mit NGO angepasst. Zu den Neuerungen zählen u.a. eine Reduktion der Anzahl unterstützter NGO und der Verzicht auf eine neue Sekretariatslösung zugunsten einer noch verstärkten nationalen Kontrolle.


Bericht(pdf, 854kb)


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