Rentenbezüger einer Schweizer Pensionskasse können Rückerstattung beantragen

Lokale News, 24.05.2019

Die Prämien der deutschen Krankenversicherung sind bei Rentenbezügern von der Höhe der Rente abhängig. Der Bundessozialgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass bei Personen, die Leistungen einer schweizerischen Pensionskasse beziehen, bislang zu viele Beiträge abgezogen wurden (Verfahren B 12 KR 22/14 R und B 12 KR 3/15 R): Bei Renten der schweizerischen Pensionskasse darf für die Berechnung der Krankenversicherungsprämien nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes berücksichtigt werden. Die zu viel bezahlten Prämien werden allerdings nur auf Antrag und für die letzten vier Jahre zurückerstattet. Sind Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert und beziehen Leistungen einer schweizerischen Pensionskasse, sollten Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenkasse erkundigen, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Prämien habenattung von zu Unrecht bezahlten Prämien haben.