Einführung der neuen Identitätskarte

Medienmitteilung, 06.02.2023

Ab dem 3. März 2023 wird die neue Schweizer Identitätskarte (ID) ausgestellt. Wie der neue Schweizer Pass, vereint auch die neue ID modernste Sicherheitsmerkmale mit einem neuen Design. Die Gebühren für die neue ID bleiben gleich. Alle bisher ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit.

Wie bereits der neue Pass, der vor vier Monaten eingeführt wurde, ist die Schweizer ID mithilfe modernster Sicherheitstechniken auf den neusten Stand gebracht worden. Einige Sicherheitselemente sind im Material enthalten, andere werden bei der Kartenherstellung oder auch bei der Personalisierung der Karte erzeugt. Zum ersten Mal in der Schweizer Ausweisgeschichte bildet die neue Schweizer Identitätskarte zusammen mit dem neuen Reisepass eine Ausweisfamilie mit einheitlichem Design.

Wie der Pass wird auch die neue ID vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ausgestellt. Im BBL wird die Karte mit personenbezogenen Daten wie dem Namen der Karteninhaberin oder des Karteninhabers, dem Gültigkeitsdatum und dem Passfoto personalisiert.

Bezug der neuen ID

Alle bisher ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zum darauf eingetragenen Ablaufdatum gültig. Personen, die eine neue Identitätskarte beziehen möchten, können diese ab dem 3. März 2023 bei einem Passbüro oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. In einigen Kantonen stellen auch die Wohnsitzgemeinden Identitätskarten aus. Weiterhin können auch Kombiangebote, die einen Reisepass und eine Identitätskarte umfassen, in den kantonalen Passbüros bestellt werden


Weiterführende Informationen

Kantonale Passstellen und Verfahren in den einzelnen Kantonen


Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Polizei fedpol, T +41 58 463 13 10, media@fedpol.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement