Damit Sie einen im Ausland eingetretenen Todesfall im schweizerischen Personenstandsregister (Register Infostar) beurkunden können, werden nachstehend die Dokumente beschrieben, die bei der für das Land, in dem der Todesfall eingetreten ist, zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen sind.
Bei einem in Kambodscha eingetretenen Todesfall müssen die Angehörigen des bei einer Schweizer Vertretung im Ausland registrierten Verstorbenen dieser den Todesfall melden, indem sie die folgenden Dokumente einreichen.
- Original Todesurkunde des Verstorbenen
- Pass und Identitätskarte des Verstorbenen (zwecks Annullierung)
Die Todesurkunde muss in eine Schweizer Amtssprache (D,F oder I) übersetzt und durch das kambodschanische Aussenministerium beglaubigt werden.