Schweizerisch-bulgarisches Kooperationsprogramm
Der zweite Schweizer Beitrag an Bulgarien beträgt 92.5 Millionen Schweizer Franken. Das bilaterale Umsetzungsabkommen tritt nach der Ratifizierung des Abkommens durch das bulgarische Parlament in Kraft. Die Unterstützungsmassnahmen im Rahmen des schweizerisch-bulgarischen Kooperationsprogramms werden bis Ende 2029 umgesetzt.
Ziel des Kooperationsprogramms ist es, einen Beitrag zu den strategischen Reformen Bulgariens zu leisten sowie bestehende und neue schweizerisch-bulgarische Partnerschaften zu stärken. Der Schweizer Beitrag konzentriert sich auf Bereiche, in denen Bulgarien Bedarf hat und die Schweiz mit ihrer Expertise und Erfahrung einen Mehrwert schaffen kann. Entsprechend konzentriert sich das neue Kooperationsprogramm u.a. auf die folgenden Bereiche:
- Schutz der Umwelt und des Klimas durch Verbesserung der Luftqualität, Pestizidentsorgung und die nachhaltige Nutzung eines Nationalparks;
- Stärkung von Innovationen durch wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Forschung;
- Förderung der dualen Berufsbildung;
- Stärkung des Gesundheits- und Sozialsystems;
- Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Transparenz.
Zweiter Schweizer Beitrag
Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa. Er zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken und Länder zu unterstützen, die unter Migrationsdruck stehen. Mit dem Schweizer Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem die bilateralen Beziehungen zu den EU-Partnerländern und zur EU als Ganzes.
Der zweite Schweizer Beitrag sieht eine Investition von 1,302 Milliarden Franken über eine Laufzeit von zehn Jahren bis Ende 2029 vor. Der Beitrag wurde vom Schweizer Parlament am 3. Dezember 2019 genehmigt und am 30. September 2021 freigegeben. Am 30. Juni 2022 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wichtigsten Parameter des Beitrags wie die Höhe, die Verteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten und die Grundsätze für die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung festgelegt wurden.